Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Die Z.i.ö.D. wurde von Tarifverhandlungen rückwirkend zum 31.12.2000 auf ein Betriebsrentensystem umgestellt. Dieses Betriebsrentensystem wird langfristig das garantierte Leistungsniveau absenken. Im alten System erworbene Anwartschaften werden in das neue Versorgungssystem überführt. Das zuvor geltende „Gesamtversorgungssystem“ aus zusätzlicher Altersversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung sollte die Altersvorsorgeleistungen der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst auf ein Niveau bringen, dass dem Niveau der Altersversorgung der Beamten entspricht. Dieses Konzept gilt heute als nicht mehr bezahlbar.
Lexikon der Economics.
2013.
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